Haus mit Einliegerwohnung und Keller Altenbönen -offene Besichtigung 24.07. / 14.00 bis 15.30Uhr-
Dieses vielseitige Objekt bietet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten und befindet sich in einer attraktiven Lage. Das Erdgeschoss, das früher als Arztpraxis diente, lässt sich in ein großzügiges Wohnhaus umwandeln. Nach Umwandlung umfasst diese Ebene z.B. eine geräumige Küche, ein Gäste-WC, zwei Schlafzimmer sowie einen großzügigen Ess- und Wohnbereich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Keller ein Kinderzimmer mit Tageslicht und ein Gäste-Bad mit Dusche einzurichten. Diese Räumlichkeiten sind in der angegebenen Wohnfläche und Zimmeranzahl noch nicht berücksichtigt.
Im Obergeschoss befindet sich eine vermietete Wohnung mit drei Zimmern, Küche und Badezimmer. Die aktuelle Kaltmiete beträgt 450 Euro pro Monat und bietet somit eine attraktive Einnahmequelle.
Der Keller ist vollständig ausgebaut und in mehrere Räume unterteilt, von denen die Hälfte durch große Lichtschächte mit Tageslicht versorgt wird. Vor dem Haus stehen vier PKW-Stellplätze zur Verfügung.
Für die Nutzung als Einfamilienhaus ist eine Nutzungsänderung der Praxisfläche in Wohnraum beim Bauamt zu beantragen. Informationen zu möglichen Umbauförderungen sind in diesem Exposé verlinkt. Die hier gezeigten Pläne sind als Vorschlag zu verstehen und müssen vom Käufer individuell, auf eigene Kosten umgesetzt werden.
Es handelt sich um ein Fertighaus. Fertighäuser aus diesem Baujahr können schadstoffbelastet sein z. B. mit Asbestfasern in der Fassade.
Der Umbau von Gewerberaum in Wohnfläche wird öffentlich gefördert. Wir haben Ihnen die Informationen zum Nachlesen verlinkt.
Erklärung Bieterverfahren:
1. Jeder Interessent kann sich das Angebot am 24.07.2026 in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 15:30 Uhr ansehen.
2. Nach den Besichtigungsterminen geben Sie uns gerne bis zum 31.07.2026 Ihr Kaufpreisangebot für die Immobilien ab. Die kompletten Immobilienunterlagen für die Baufinanzierung werden Ihnen auf Wunsch bereits vor der Besichtigung zur Verfügung gestellt damit Sie sich mit Ihrer Bank abstimmen können.
3. Das Kaufpreisangebot kann in beliebiger Höhe abgegeben werden (unter, über oder genau zum Kaufpreis). Dies dient der aktuellen Kaufpreisfindung.
4. In der Höhe des Kaufpreisangebotes ist eine Bankzusage beizulegen. Angebote ohne Finanzierungszusage werden nicht beachtet.
5. Dies ist keine Versteigerung.
6. Die Verkäufer haben völlig freie Entscheidung ob und welches Angebot, sie annehmen. Es dürfen auch alle Angebote selbst das höchste abgelehnt werden. Hier liegt ein deutlicher Unterschied zu einer Versteigerung.