Moderne Praxisfläche in einem florierenden Ärztehaus in der Duisdorfer Fußgängerzone – 167 m²
Diese attraktive Praxisfläche bietet auf 167 m² eine moderne und funktionale Ausstattung, die eine angenehme und professionelle Arbeitsatmosphäre schafft.
Die Immobilie eignet sich ideal für medizinische und heilberufliche Praxen/Betrieben. In unmittelbarer Nähe befinden sich bereits verschiedene medizinische Einrichtungen wie Apotheken, Augenärzte, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Sanitätshäuser, Hörakustik-Studios, Anbieter für Beatmungstechnik und Kieferchirurgen. Diese hervorragende Nachbarschaft ermöglicht wertvolle Synergieeffekte. Zudem gibt es zahlreiche Zuweiser in der Umgebung.
Die Mietfläche befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten, sanierten 4-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses und ist bequem sowohl über das Treppenhaus als auch den Aufzug erreichbar.
Die barrierefreie Praxisfläche ist derzeit in acht helle, gut geschnittene Räume unterteilt, die eine freundliche und einladende Atmosphäre für Patienten und Mitarbeiter bieten.
Durch die zentrale Lage in Duisdorf ist die Praxis sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto ausgezeichnet erreichbar.
Mitarbeiter PKW-Stellplätze können in der Tiefgarage, im Innenhof und in der Außenanlage angemietet werden.
Bei Gewerbemieten beträgt die zu zahlende Mieterprovision bei Mietverträgen bis 5 Jahren Dauer 2 Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 %, mithin insgesamt 2,38 Kaltmieten. Bei Mietverträgen ab 5 Jahren Dauer sind 3 Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 %, mithin insgesamt 3,57 Kaltmieten zu zahlen. Optionsrechte zur Verlängerung des Mietvertrages werden hinsichtlich der Provision auf die Dauer angerechnet.
Die zu zahlende Mieterprovision wird auf der Grundlage des Mietvertrages inkl. den vom Mieter übernommenen Nebenflächen, Zubehör, Garagen, Stellplätzen, Sondernutzungsrechten und sonstigen Leistungen berechnet.
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Mietvertrages und ist bei dessen Wirksamkeit zur Zahlung durch den Mieter fällig. Die Maklerprovision steht der Firma BONACCURA auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Objekt angemietet, erworben oder ein anderes Geschäft mit der Firma BONACCURA zustande kommt, wenn sich das Objekt im Angebot der Firma BONACCURA befindet.