Grundstück kaufen

Traumhaftes Baugrundstück für ein Einfamilienhaus in begehrter Lage von Ratingen Hösel

Planungssituation:

– Das Grundstück ist von zwei Seiten über öffentliche Straßen erschlossen. Die Widmungen sind dementsprechend gegeben. Das Grundstück ist von zwei Seiten mit öffentlichem Kanalanschluss erschlossen
– Das Grundstück könnte im Zuge einer vorzunehmenden Bauvoranfrage geteilt werden, die neuen Flächen haben dann die erforderlichen GFZ und GRZ Flächen abzubilden.
– Auf dem hinteren Grundstücksteil ist die Errichtung eines Einfamilienhauses möglich (1 1/2 geschossig) Das Baufenster ergibt sich aus dem Bebauungsplan H16 aus dem Jahre 1968.
– Der bisherige öffentlich gewidmete Wohnweg müsste zu Lasten des Entwicklungsgrundstückes auf diesem aufgeweitet werden, bliebe aber privat.

Der Antrag auf Teilung des bisherigen Grundstückes und eine qualifizierte Bauvoranfrage sind bereits in Auftrag gegeben.

Für eine persönliche Besichtigung und weitere Informationen steht Ihnen Herr Jochen Wesseling gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Ein guter Grund zum Bauen – Baugrundstück in Königswinter-Eudenbach! *provisionsfrei*

Angeboten wird ein Baugrundstück im schönen Königswinter-Eudenbach mit einer Gesamtfläche von 351 m².

Die Bushaltestelle ‚Eudenbach Kirche‘ ist nur 500 m entfernt. Von hieraus gelangen Sie oder Ihre Kinder in nur wenigen Minuten nach Königswinter-Oberpleis bzw. Asbach, Buchholz oder Neustadt. Die Busse fahren im 30 bzw. 60 Minuten-Takt. Fahrpläne und Lininen-Netz haben wir für Sie recherchiert und hinterlegt. Sprechen Sie uns an!

Eine Übersicht über die Größe (Länge und Breite) des Grundstücks stellen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Zum westlich angrenzenden Nachbar gibt es eine Abstandsflächenbaulast, welche besagt, dass eine Fläche von 3 m x 5 m dauerhaft von baulichen Anlagen freizuhalten ist. Da sich diese Fläche jedoch im rückwärtigen Grundstücksbereich befindet, ist hierdurch keine Einschränkung bzgl. einer etwaigen Bebauung gegeben (siehe Bauvoranfrage). Die Baulast befindet sich mittig an der hinteren Grundstücksgrenze von Grundstück 2.

Erschließung: Die Kanalanschlussbeiträge sind abgerechnet für eine Fläche von 977 m², was die Fläche innerhalb der Ortsabrundungssatzung darstellt. Erschließungsbeiträge nach dem BauGB für den erstmaligen Ausbau der Straße werden nur oder erst erhoben, wenn die Straße tatsächlich ausgebaut wird. Gleiches gilt die die Anliegerbeiträge nach Kommunalabgabengesetz NRW. Diese fallen für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung einer bereits ausgebauten Straße an.
Die Auskunft über die Erschließungsbeiträge stellen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Gerne können Sie sich ein persönliches Bild von der Lage Ihres neuen Zuhauses machen: Jenaerstraße (Hausnummer gegenüber Haus 3 bzw. 5) in 53639 Königswinter.

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Grundstück in ruhiger Lage von Königswinter-Berghausen – ideal für individuelle Bauvorhaben

In ruhiger und gewachsener Wohnlage von Königswinter-Berghausen befindet sich dieses attraktive Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 849 m². Es bietet ideale Voraussetzungen für Bauinteressenten, die ihre individuellen Wohnwünsche in einer angenehmen Wohnumgebung verwirklichen möchten.

Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein Bestandsgebäude, dessen Rückbau durch den Verkäufer im Sommer 2026 erfolgen wird. Anschließend steht das Grundstück als freie Baufläche zur Verfügung.

Die Grundstücksgröße eröffnet interessante Möglichkeiten für eine zukünftige Wohnbebauung. Vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit erscheint insbesondere die Errichtung von einem oder zwei großzügigen Einfamilienhäusern denkbar. Ob darüber hinaus weitere Bebauungsvarianten realisierbar sind, ist durch den Erwerber mit dem zuständigen Bauamt der Stadt Königswinter abzustimmen.

Nach Auskunft der Stadt Königswinter liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich somit grundsätzlich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Darüber hinaus müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Interessenten wird empfohlen, ihre individuellen Bauvorstellungen frühzeitig mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

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Grundstück in ruhiger Lage von Königswinter-Berghausen – ideal für individuelle Bauvorhaben

In ruhiger und gewachsener Wohnlage von Königswinter-Berghausen befindet sich dieses attraktive Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 849 m². Es bietet ideale Voraussetzungen für Bauinteressenten, die ihre individuellen Wohnwünsche in einer angenehmen Wohnumgebung verwirklichen möchten.

Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein Bestandsgebäude, dessen Rückbau durch den Verkäufer im Sommer 2026 erfolgen wird. Anschließend steht das Grundstück als freie Baufläche zur Verfügung.

Die Grundstücksgröße eröffnet interessante Möglichkeiten für eine zukünftige Wohnbebauung. Vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit erscheint insbesondere die Errichtung eines großzügigen Einfamilienhauses denkbar. Ob darüber hinaus weitere Bebauungsvarianten realisierbar sind, ist durch den Erwerber mit dem zuständigen Bauamt der Stadt Königswinter abzustimmen.

Nach Auskunft der Stadt Königswinter liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich somit grundsätzlich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Darüber hinaus müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Interessenten wird empfohlen, ihre individuellen Bauvorstellungen frühzeitig mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

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Baugrundstück in zentraler Lage – Perfekt für Ihr Tiny House oder Ihren Bungalow!

Dieses attraktive Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 500 m² befindet sich in zentraler Ortsrandlage und bietet beste Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihres Wohntraums. Besonders geeignet ist das Grundstück für die Bebauung mit einem Tiny House, einem Bungalow oder einem kompakten Einfamilienhaus. Das Grundstück liegt in einer gewachsenen Wohngegend mit überwiegend Einfamilienhäusern. Die Fläche ist weitgehend eben und weist lediglich eine leichte Hanglage auf. Ein besonderer Blickfang ist der große Walnussbaum, der dem Grundstück einen natürlichen Charakter verleiht. Dank der überschaubaren Grundstücksgröße und der zentralen Lage eignet sich dieses Grundstück auch hervorragend für Menschen, die einen altersgerechten Altersruhesitz planen.

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Wohnbaugrundstück in einer Anliegerstraße in Leverkusen-Bruchhausen!

Das Grundstück befindet sich in einem Bereich, für den kein gültiger Bebauungsplan existiert. Im Flächennutzungsplan wird das Areal als Wohnbaufläche ausgewiesen und somit richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist dort grundsätzlich zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, was sich auf Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche bezieht. Eine Genehmigung wird erteilt, wenn das Vorhaben zu den vorhandenen Gebäuden passt und die Erschließung gesichert ist.

Aufgrund des länglichen Zuschnittes und der vorhandenen Nachbarbebauung würde sich das Grundstück für die Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus / Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in zweigeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss anbieten. Die Grundstücksfront ermöglicht einen Baukörper von ca. 7 m Breite. Die maximale Tiefe wird durch die vorhandene Nachbarschaft vorgegeben.

Derzeit ist das Grundstück lediglich mit 3 leerstehenden und unvermieteten Garagen bebaut. Auch die Erweiterung des Garagenhofes könnte in der Nachbarschaft eine interessante Alternative sein. Außerdem befinden sich mittig auf der Fläche ein kleiner Teich sowie ein alter Nussbaum. Das Grundstück ist nach Süden ausgerichtet und grenzt an der rückwärtigen Grenze an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Eine Bauvoranfrage wurde bisher nicht gestellt. Für eine mögliche Wohnbebauung ist noch ein Hausanschluss auf dem Grundstück zu verlegen. Ver- und Entsorgungsleitungen für Kanal, Gas, Wasser und Strom befinden sich in der Straße.

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