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Lagerhalle im Gewerbegebiet Ense-Höingen

Die Lagerhalle ist Teil eines Gebäudekomplexes in dem es z.Zt. 14 Mieter gibt, die die unterschiedlichen Flächen als Lager- oder Produktionsfläche nutzen. Die vielseitig nutzbare Gewerbefläche verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 700 m² und teilt sich auf in ca. 500 m² Lagerhalle und etwa 200 m² Nebenfläche.
Das Objekt ist mit einer Brandmeldeanlage und separaten Stromzählern für die Mieter ausgestattet. Die Lagerhalle ist unbeheizt.

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Lagerhalle im Gewerbegebiet Ense-Höingen

Die Lagerhalle ist Teil eines Gebäudekomplexes in dem es z.Zt. 15 Mieter gibt, die die unterschiedlichen Flächen als Lager- oder Produktionsfläche nutzen. Die zu vermietende Lagerhalle verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 1.850 m² und ist vielseitig nutzbar.
Das Objekt ist mit einer Brandmeldeanlage und separaten Stromzählern für die Mieter ausgestattet.
Das Dach wurde erneuert und mit Sadwich-Platten ausgestattet. Dadurch gewährleistet es sowohl im Sommer als auch im Winter eine gute Dämmung. Eine Heizung ist nicht vorhanden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, ölbefeuerte Raumluftheizungen zu betreiben.

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Lagerhalle im Gewerbegebiet Ense-Höingen

Die Lagerhalle ist Teil eines Gebäudekomplexes in dem es z.Zt. 14 Mieter gibt, die die unterschiedlichen Flächen als Lager- oder Produktionsfläche nutzen. Die zu vermietende Lagerhalle verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 300 m² und ist vielseitig nutzbar. Telefon- und Internetanschluss sind vorhanden.
Das Objekt ist mit einer Brandmeldeanlage und separaten Stromzählern für die Mieter ausgestattet.

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Mehrere Baugrundstücke, „noch zu vermessen“ in idyllischer Lage von Morsbach!

Das großzügige Grundstück befindet sich in attraktiver Ortsrandlage von Morsbach / Steimelhagen in einem gewachsenen Wohngebiet. Die Grundstücksfläche kann in mehrere Parzellen aufgeteilt werden, welche nach Vermessung einzeln erworben werden können. Das eigentliche Baugrundstück ist ca. 5.288 m² groß. Die auf der Beispiel-Flurkarte dargestellte Fläche umfasst eine Größe von ca. 769 m² und schafft ideale Voraussetzungen für die Realisierung eines Einfamilienhauses oder eines individuellen Bauvorhabens. Es existiert kein Bebauungsplan. Somit gilt § 34 BauGB, d.h. eine künftige Bebauung muss sich an der Nachbarschaft orientieren. Im hinteren Grundstücksbereich schließen sich Wiesen und Wälder an. Die ruhige, ländliche Lage macht dieses Grundstück besonders attraktiv für ein komfortables Wohnen in einer naturnahen Umgebung.

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