Rechtliche Information: EU AI Act – Transparenzerklärung gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689

Lomberg.de Immobilien GmbH & Co. KG
Rheinstraße 35
47799 Krefeld

Die Lomberg.de Immobilien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Lomberg.de“) verwendet KI-Systeme – darunter ChatGPT, Claude, Ollama, N8N, MOM, Manus AI und Higgsfield – ausschließlich als Betreiber (Deployer) im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Lomberg.de entwickelt keine eigenen KI-Systeme und bringt solche nicht in Verkehr. Die Pflichten aus Art. 50 Abs. 1 und 2 EU AI Act, die die Anbieter von KI-Systemen treffen, betreffen Lomberg.de nicht.

Lomberg.de setzt keine KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ein. Die Informationspflichten des Art. 50 Abs. 3 EU AI Act sind daher nicht einschlägig. Ebenso setzt Lomberg.de keine Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des Art. 6 EU AI Act ein.

Soweit Lomberg.de KI-Systeme einsetzt, die Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake im Sinne des Art. 3 Nr. 60 EU AI Act sind, legt Lomberg.de gegenüber den Empfängern dieser Inhalte offen, dass es sich um künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte handelt. Dies betrifft insbesondere die KI-gestützte Bearbeitung von Immobilienfotos, bei der Möbel entfernt, Himmel ersetzt oder persönliche Gegenstände von Bewohnern retuschiert werden. Die Offenlegung erfolgt spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte in klarer und eindeutiger Weise sowie in unmittelbarer optischer Verbindung zu dem jeweiligen Bild.

Soweit Lomberg.de KI-generierte Texte veröffentlicht, die dazu bestimmt sind, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wird offengelegt, dass der Text künstlich erzeugt wurde. Dies gilt nicht, soweit die KI-generierten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle durch Lomberg.de unterzogen wurden und Lomberg.de die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

Die im Rahmen dieser Transparenzerklärung bereitgestellten Informationen entsprechen den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen. Diese Erklärung lässt andere Transparenzpflichten aus dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht, insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung, unberührt.