KR-UERDINGEN: WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS IN GUTER LAGE ZU KAUFEN
Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 820 m² ist vollständig bebaut und umfasst ein attraktives Wohn- und Geschäftshaus mit repräsentativer Jugendstilfassade sowie ein weiteres Gebäude im hinteren Grundstücksbereich.
Die Immobilien wurden ursprünglich um ca. 1910 errichtet. Im Jahr 1975 erfolgte eine umfassende Erweiterung des Objekts, in deren Zuge beide Gebäude durch einen eingeschossigen Anbau miteinander verbunden wurden.
Ladenlokal – Wohn- und Geschäftshaus
Im Erdgeschoss befindet sich ein Ladenlokal mit großzügiger Verkaufsfläche und Lagerfläche mit direktem Zugang von der Fußgängerzone in Krefeld-Uerdingen.
Zum Gewerbebereich gehört außerdem ein Büroraum im 1. Obergeschoss des Vorderhauses, welcher über das Treppenhaus und das Ladenlokal direkt zugänglich ist.
MV: Indexmietvertrag bis 30.11.2029, zweimal 5 Jahre Verlängerungsoption
Im Wohn- und Geschäftshaus (Vorderhaus) befinden sich zudem insgesamt 5 Wohneinheiten mit einer gesamten Wohnfläche von ca. 281,70 m².
Gebäude im hinteren Grundstücksbereich
Das Gebäude wird gewerblich genutzt.
Erdgeschoss:
– Lagerflächen (Nutzung durch Mieter des
Ladenlokals)
– Warenannahme über Rolltor
– Direkte Erschließung über die angrenzende Straße
1. Obergeschoss (ca. 133 m²):
– 2 Räume, Küche, 3 WCs
– vermietet als Hobbyräume
Dachgeschoss (ca. 121,40 m²):
– Nicht ausgebaut
– Ausbau- bzw. zusätzliches Lagerpotenzial
Das gesamte Ensemble ist unterkellert und bietet damit umfangreiche Lagerflächen. Der Keller wird zurzeit nicht genutzt.
Auf dem Wohn- und Geschäftshaus ist eine Mobilfunkantenne installiert.
Der bestehende Vertrag verfügt über eine gesicherte Laufzeit bis mindestens 2044 und generiert zusätzliche, langfristig gesicherte Mieteinnahmen.
Zum Objekt gehören insgesamt 7 Stellplätze, welche über eine Baulast auf einem benachbarten Grundstück dauerhaft gesichert sind.
Das Wohn- und Geschäftshaus gehört zur erhaltenswerten Bausubstanz im Denkmalbereich Uerdingen. Die Fassade, die Fenster und Türen sowie das Dach sind daher in der Abstimmungs- und Erlaubnisverpflichtung gem. §9 Denkmalschutzgesetz.
Die Gebäude im hinteren Grundstücksbereich ist kein Denkmal
Für beide Objekte gelten die Einhaltungen der Denkmalbereichssatzung, der Gestaltungssatzung, der Werbesatzung im Denkmalbereich.
Der gesamte Bereich der Uerdinger Innenstadt unterliegt dem Bodendenkmalverdacht.
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